Das ZAPP
  • ist eine überregionale klinische Einrichtung für Diagnostik, Beratung und Therapie bei Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. Die Angebote des ZAPP richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie im Rahmen von Weiterbildungen an Fachkollegen und Institutionen.
  • orientiert sich an neuesten nationalen und internationalen Forschungsergebnissen und verfügt über einen hohen Standard an diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten.
  • kooperiert mit interdisziplinären Partnern aus den Bereichen Linguistik, Medizin, Psychologie und Pädagogik.
  • arbeitet auf der Grundlage des kognitiv-neurolinguistischen Ansatzes, dem Erkenntnisse über die normale und gestörte Sprachverarbeitung zugrunde liegen.
  • definiert Qualitätsstandards im Bereich sprachtherapeutischer Intervention, deren regelmäßige Evaluation durch die universitäre Anbindung gewährleistet ist.
  • entwickelt computergestützte Expertensysteme zur Anwendung in Diagnose und Therapie
  • leistet therapiebegleitende Supervision der praktischen Ausbildung von Studierenden des Studienganges Patholinguistik der Universität Potsdam
Die Mitarbeiter des ZAPP sind Sprachtherapeuten mit langjähriger Erfahrung in Forschung und klinischer Praxis. Sie engagieren sich in Fachverbänden.
Die Zentren ZAPP Potsdam und ZAPP Berlin kooperieren mit dem Studiengang Patholinguistik der Universität Potsdam. Dabei werden sie von den Professuren für Patho-, Neuro- und Psycholinguistik wissenschaftlich begleitet.

Die Behandlung im ZAPP Potsdam setzt eine Heilmittelverordnung des Arztes voraus. Verordnungsberechtigt sind u.a. Kinderärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Phoniater (Fachärzte für Stimm- und Sprachheilkunde), Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner und praktische Ärzte.

Im ZAPP Potsdam werden Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten behandelt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten der Therapie. Gesetzlich versicherte Personen über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung leisten, wenn sie nicht von den Zuzahlungen befreit sind. Bei Privatpatienten ist die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung individuell vom abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag abhängig.